Versperrte Zufahrt – Selbsthilfe bei Wegschieben eines Autos zulässig
Kategorie: Recht | 18. Januar 2019
Das AG München entschied, dass der Mieter einer Garage ein davor geparktes und die Zufahrt versperrendes Auto aufgrund besitzrechtlicher Selbsthilfe selbst beiseite schieben darf und der Eigentümer des Autos keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der eventuell beim Wegschieben fahrlässig verursacht worden ist (Az. 132 C 2617/18).
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Quelle: www.datev.de