Versteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz
Kategorie: Steuern | 3. Juli 2018
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern ist (Az. 2 K 118/16).
Weitere Informationen: Versteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz
Quelle: www.datev.de