Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung
Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2017
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Gesellschaft, die eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung vornimmt – welche sich an Bezieher von Arbeitslosengeld richtet und für diese unentgeltlich ist – und dafür aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, durch die Durchführung der Maßnahme eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung gegenüber dem Zuschussgeber erbringt (Az. 4 K 46/16).
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Quelle: www.datev.de