Verstoß gegen Verbot der Bildberichterstattung auch bei Veränderung des Bildausschnitts

Kategorie: Recht | 6. Februar 2019

Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folgeberichterstattung auch dann gegen diese Unterlassungsverpflichtung, wenn in der Ursprungsberichterstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 W 4/19).

Weitere Informationen: Verstoß gegen Verbot der Bildberichterstattung auch bei Veränderung des Bildausschnitts

Quelle: www.datev.de

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