Verstoß gegen Verbot der Bildberichterstattung auch bei Veränderung des Bildausschnitts
Kategorie: Recht | 6. Februar 2019
Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folgeberichterstattung auch dann gegen diese Unterlassungsverpflichtung, wenn in der Ursprungsberichterstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 W 4/19).
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Quelle: www.datev.de