Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für Hochschulen in NRW darf nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden
Kategorie: Recht | 28. Juni 2018
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der von 42 Hochschulbibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen unter Führung des Hochschulbibliothekszentrums ausgeschriebene Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden darf (Az. VII-Verg 4/18).
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Quelle: www.datev.de