Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Das SG Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz verurteilt. Der Gesetzgeber verlange keine Mindestbelastung. Daher würden Belastungen genügen, die nach dem gegenwärtigen medizinischen Stand ausreichend seien, um eine Erkrankung wie beim Kläger auszulösen (Az. S 4 U 4163/16).

Weitere Informationen: Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

Quelle: www.datev.de

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