Verurteilung zu Vertragsstrafe wegen Baulücke in Köln
Kategorie: Recht | 18. April 2018
Laut LG Köln ist eine vertraglich vereinbarte Strafe von monatlich 10.000 Euro bei Bestehenlassen einer Baulücke in Köln nicht sittenwidrig und muss gezahlt werden (Az. 5 O 281/17).
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Quelle: www.datev.de