Verwaltungsgericht bestätigt Entziehung des Doktorgrades
Kategorie: Recht | 23. August 2019
VG Gießen hat die Klage eines Mediziners abgewiesen, der sich gegen die Entziehung seines ihm im Jahr 2005 verliehenen Doktorgrades gewandt hatte.Der Kläger habe zur Erlangung seines Doktorgrades getäuscht, sodass nach der einschlägigen Promotionsordnung die Entziehung des Doktorgrades nicht zu beanstanden war. Dabei reiche es aus, dass der Kläger hier grob fahrlässig gehandelt habe (Az. 3 K 2499/17).
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Quelle: www.datev.de