Verwaltungsgericht bestätigt Entziehung des Doktorgrades

Kategorie: Recht | 23. August 2019

VG Gießen hat die Klage eines Mediziners abgewiesen, der sich gegen die Entziehung seines ihm im Jahr 2005 verliehenen Doktorgrades gewandt hatte.Der Kläger habe zur Erlangung seines Doktorgrades getäuscht, sodass nach der einschlägigen Promotionsordnung die Entziehung des Doktorgrades nicht zu beanstanden war. Dabei reiche es aus, dass der Kläger hier grob fahrlässig gehandelt habe (Az. 3 K 2499/17).

Weitere Informationen: Verwaltungsgericht bestätigt Entziehung des Doktorgrades

Quelle: www.datev.de

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