Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen
Kategorie: Recht | 7. November 2018
Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind verfassungsgemäß. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 666.17, VG 6 K 537.17).
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Quelle: www.datev.de