Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen darf Anforderungen an Grobspanplatten nicht zur bloßen Gefahrenvorsorge stellen

Kategorie: Recht | 15. Juli 2019

Der VGH Baden-Württemberg hat Technische Baubestimmungen hinsichtlich VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen für voraussichtlich nicht rechtens erklärt. Er hat daher den Anträgen von zwei Herstellern sog. OSB- bzw. Grobspanplatten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und die einer Musterverwaltungsvorschrift entsprechende Verwaltungsvorschrift hinsichtlich bestimmter, ab 01.10.2019 auch für solche Holzwerkstoffe geltenden Anforderungen an VOC-Emissionen vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az. 8 S 2962/18 und 8 S 3008/18).

Weitere Informationen: Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen darf Anforderungen an Grobspanplatten nicht zur bloßen Gefahrenvorsorge stellen

Quelle: www.datev.de

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