Verwendung von Negativzinsklauseln unzulässig
Kategorie: Recht | 28. März 2019
Das OLG Stuttgart verurteilt die Kreissparkasse Tübingen und die Verbraucherzentrale jeweils zu Unterlassungen in Verbindung mit der Verwendung von Negativzinsklauseln und der Berichterstattung hierzu (Az. 4 U 184/18).
Weitere Informationen: Verwendung von Negativzinsklauseln unzulässig
Quelle: www.datev.de