Verzögerungen bei der Denkmalbehörde gehen nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen
Kategorie: Steuern | 18. Juni 2018
Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. So entschied das FG Köln (Az. 6 K 726/16).
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Quelle: www.datev.de