Veterinäramt darf wegen massiver Haltungsmängel in Verwahrung genommene Tiere veräußern
Kategorie: Recht | 14. November 2017
Das VG Gießen hat entschieden, dass das Veterinäramt Tiere, die es wegen massiver Haltungsmängel in Verwahrung genommen hat, veräußern darf, u. a. um eine teure anderweitige Unterbringung auf Kosten des Steuerzahlers zu vermeiden (Az. 4 L 7597/17.GI u. a.).
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Quelle: www.datev.de