Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist überwiegend durchzuführen
Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2024
Nach dem Hamburgischen Verfassungsgericht ist das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht (Az. HVerfG 1/23).
Quelle: www.datev.de