Volle Haftung bei einem über einen Radweg gespannten Gurtband (Slackline)

Kategorie: Recht | 19. Juli 2019

Das OLG Karlsruhe hat eine volle Haftung wegen einer über einen Radweg gespannten Slackline bejaht und hat die Verursacher neben der Feststellung der Haftung zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt (Az. 14 U 60/16).

Weitere Informationen: Volle Haftung bei einem über einen Radweg gespannten Gurtband (Slackline)

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für den . . . ...

Die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst ist anzunehmen, wenn die . . . ... [weiterlesen]

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in . . .

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv