Volle Haftung bei einem über einen Radweg gespannten Gurtband (Slackline)
Kategorie: Recht | 19. Juli 2019
Das OLG Karlsruhe hat eine volle Haftung wegen einer über einen Radweg gespannten Slackline bejaht und hat die Verursacher neben der Feststellung der Haftung zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt (Az. 14 U 60/16).
Weitere Informationen: Volle Haftung bei einem über einen Radweg gespannten Gurtband (Slackline)
Quelle: www.datev.de