Volle Haftung bei unterlassener Streukontrolle trotz Glätte

Kategorie: Recht | 11. Januar 2019

Unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte begründet die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Dies entschied das AG München (Az. 154 C 20100/17).

Weitere Informationen: Volle Haftung bei unterlassener Streukontrolle trotz Glätte

Quelle: www.datev.de

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