Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten, wenn Kostensenkung nicht möglich

Kategorie: Recht | 22. Juli 2019

Das SG Mannheim verurteilte den beklagten Kreis, die Unterkunftskosten eines Ehepaares, die Altersrenten beziehen, weiterhin voll zu übernehmen. Es sei dem Paar nicht möglich, eine behindertengerechte Wohnung zu den geforderten Konditionen zu finden (Az. S 2 SO 184/18).

Weitere Informationen: Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten, wenn Kostensenkung nicht möglich

Quelle: www.datev.de

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