Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 5/17).
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Quelle: www.datev.de