Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 5/17).

Weitere Informationen: Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Überraschendes Allzeittief bei Gründungen in IKT-Branche . . .

Die Zahl der Neugründungen von Unternehmen fällt in der Informations- . . . ... [weiterlesen]

Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und . . . ...

Die EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich . . . ... [weiterlesen]

Archiv