Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen
Kategorie: Recht | 26. Februar 2019
Das OLG Braunschweig hat einem Pkw-Eigentümer Reparaturkosten zugesprochen. Das Automatikfahrzeug hatte einen Schaden, da es allein rollte und gegen ein Tor prallte. Wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden könne, stehe aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen könnten, so reiche dies für eine Einstandspflicht der Vollkaskoversicherung aus (Az. 11 U 74/17).
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Quelle: www.datev.de