"Vollmachten" können Testamente sein

Kategorie: Recht | 17. Januar 2018

Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn die sie verfassende Erblasserin die Schriftstücke nicht mit „Testament“ oder „mein letzter Wille“, sondern mit einer anderen Bezeichnung wie z. B. „Vollmacht“ überschrieben hat. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 64/16).

Weitere Informationen: "Vollmachten" können Testamente sein

Quelle: www.datev.de

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