Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig

Kategorie: Recht | 2. Mai 2019

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt lt. BVerfG gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann (Az. 1 BvR 673/17).

Weitere Informationen: Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig

Quelle: www.datev.de

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