Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Düsseldorf erfolglos
Kategorie: Recht | 6. September 2018
Das Land Nordrhein-Westfalen muss nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 3 M 123/18).
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Quelle: www.datev.de