Von Pandemie und Flut doppelt betroffene Unternehmen können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus stellen
Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2021
Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter coronabedingten Umsatzeinbrüchen gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können ab 224.09.2021 Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen.
Quelle: www.datev.de