Von Ungarn erlassene Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch außerhalb dieses Mitgliedstaats ansässige Personen mit Unionsrecht nicht vereinbar

Kategorie: Recht | 18. Juni 2020

Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch außerhalb dieses Mitgliedstaats ansässige Personen sind mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. So entschied der EuGH (Rs. C-78/18).

Weitere Informationen: Von Ungarn erlassene Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch außerhalb dieses Mitgliedstaats ansässige Personen mit Unionsrecht nicht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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