Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Ein Feuerwehrbeamter im Dienste des Landes Berlin, begehrte eine Zahlung wegen Zuvielarbeit für den Zeitraum 2001 bis 2004. Das OVG Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Ansprüche spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 verjährt gewesen sind (Az. 4 B 20.16).

Weitere Informationen: Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv