Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Ein Feuerwehrbeamter im Dienste des Landes Berlin, begehrte eine Zahlung wegen Zuvielarbeit für den Zeitraum 2001 bis 2004. Das OVG Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Ansprüche spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 verjährt gewesen sind (Az. 4 B 20.16).
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Quelle: www.datev.de