Vorbereitender Aufsichtsratsbeschluss vor Autowerksschließung wirksam

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Das OLG Frankfurt entschied, dass in einer Hauptversammlung, bei der wegen der Verletzung von Mitteilungspflichten keine Aktionärsrechte bestehen und Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden, der einstimmig gefasste Bestellungsbeschluss zwar anfechtbar, nicht aber nichtig ist (Az. 22 U 61/17).

Weitere Informationen: Vorbereitender Aufsichtsratsbeschluss vor Autowerksschließung wirksam

Quelle: www.datev.de

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