Voreilige Regulierung des Unfallschadens – keine Rückzahlung an den Versicherer

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Wenn eine Versicherung einen Unfallschaden trotz besseren Wissens bezahlt, dann bekommt sie das Geld auch nicht zurück. Der Empfänger darf dann darauf vertrauen, dass er das Geld behalten kann. Das entschied das OLG Hamm (Az. I – 9 U 150/16). Darüber berichtet der Deutsche Anwaltverein.

Weitere Informationen: Voreilige Regulierung des Unfallschadens – keine Rückzahlung an den Versicherer

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP aktualisiert . . .

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand . . . ... [weiterlesen]

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 . . . ...

Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für . . . ... [weiterlesen]

Archiv