Voreingestellte Einwilligung per Ankreuzkästchen in Cookies unzulässig

Kategorie: Recht | 1. Oktober 2019

Der EuGH entschied, dass ein voreingestelltes Ankreuzkästchen nicht für das Setzen von Cookies genügt, vielmehr ist die aktive Einwilligung des Internetnutzers erforderlich (Rs. C-673/17).

Weitere Informationen: Voreingestellte Einwilligung per Ankreuzkästchen in Cookies unzulässig

Quelle: www.datev.de

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