Voreingestellte Einwilligung per Ankreuzkästchen in Cookies unzulässig
Kategorie: Recht | 1. Oktober 2019
Der EuGH entschied, dass ein voreingestelltes Ankreuzkästchen nicht für das Setzen von Cookies genügt, vielmehr ist die aktive Einwilligung des Internetnutzers erforderlich (Rs. C-673/17).
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Quelle: www.datev.de