Vorerst keine Untersagung von Live-Streams auf bild.de

Kategorie: Recht | 5. April 2019

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass vorerst weiter Live-Streams im Online-Angebot von www.bild.de verbreitet werden dürfen. Die Medienanstalt hatte Internet-Video-Formate von bild.de, soweit diese als Live-Stream verbreitet werden, als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft und deren Verbreitung ohne Rundfunkzulassung untersagt (Az. 11 S 72.18).

Weitere Informationen: Vorerst keine Untersagung von Live-Streams auf bild.de

Quelle: www.datev.de

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