Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Darlehen im Rahmen einer Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten

Kategorie: Steuern | 15. Juni 2018

Das FG Münster hat entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind (Az. II R 17/18).

Weitere Informationen: Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Darlehen im Rahmen einer Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten

Quelle: www.datev.de

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