Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Darlehen im Rahmen einer Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten
Kategorie: Steuern | 15. Juni 2018
Das FG Münster hat entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind (Az. II R 17/18).
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Quelle: www.datev.de