Vorgehen bei Preiserhöhung in McFIT-Studios unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 22. April 2024
Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Das LG Bamberg sah darin eine aggressive geschäftliche Handlung und hat der RSG Group GmbH, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt, diese Geschäftspraxis untersagt (Az. 13 O 730/22). Der vzbv hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.
Quelle: www.datev.de