Vorgezogener Verlustrücktrag ein "gutes Signal für die betriebliche Liquidität"
Kategorie: Steuern | 23. April 2020
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen ihre 2020 anfallenden Verluste bereits im laufenden Jahr mit Gewinnen aus 2019 verrechnen können. Auf diesen Schritt, der die Betriebe um rund 4,5 Mrd. Euro entlasten kann, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Finanzministerien der Länder verständigt. Für den vorgezogenen Verlustrücktrag hatte sich der DIHK stark gemacht.
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Quelle: www.datev.de