Vorläufig kein E-Scooter-Verleih in Gelsenkirchen
Kategorie: Steuern und Recht | 18. April 2024
Das VG Gelsenkirchen hat die Anträge von zwei E-Scooter-Verleihfirmen abgelehnt, mit denen diese sich gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Gelsenkirchen gewandt hatten. In den Verfügungen hatte die Stadt den Unternehmen die von diesen beantragten Erlaubnisse zur Straßennutzung versagt und ihnen zugleich aufgegeben, die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (Az. 2 L 444/24 und 2 L 495/24).
Quelle: www.datev.de