Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf
Kategorie: Steuern und Recht | 30. September 2021
Die Stadt Düsseldorf darf die im Düsseldorfer Hafengebiet geplante „Protected Bike Lane“, einen gesicherten Radfahrstreifen, vorläufig nicht weiter einrichten. Die teilweise bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen muss sie vorerst entfernen bzw. unwirksam machen. Das entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 B 188/21).
Quelle: www.datev.de