Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf

Kategorie: Steuern und Recht | 30. September 2021

Die Stadt Düsseldorf darf die im Düsseldorfer Hafengebiet geplante „Protected Bike Lane“, einen gesicherten Radfahrstreifen, vorläufig nicht weiter einrichten. Die teilweise bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen muss sie vorerst entfernen bzw. unwirksam machen. Das entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 B 188/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum . . . ...

Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem . . . ... [weiterlesen]

Erzeugerpreise Dezember 2024: +0,8 % gegenüber . . . ...

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2024 um 0,8 . . . ... [weiterlesen]

Archiv