Vorläufiges Aus für "StreamOn" bestätigt
Kategorie: Recht | 16. Juli 2019
Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden (Az. 13 B 1734/18).
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Quelle: www.datev.de