Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft auch bei getrennten Wohnungen
Kategorie: Recht | 2. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass es für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft nicht zwingend erforderlich ist, dass diese in einer einzigen Wohnung vollzogen wird, sondern dass im Einzelfall auch bei getrennten Wohnungen von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen werden kann (Az. S 18 AS 2033/19).
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Quelle: www.datev.de