Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft auch bei getrennten Wohnungen

Kategorie: Recht | 2. August 2019

Das SG Stuttgart entschied, dass es für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft nicht zwingend erforderlich ist, dass diese in einer einzigen Wohnung vollzogen wird, sondern dass im Einzelfall auch bei getrennten Wohnungen von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen werden kann (Az. S 18 AS 2033/19).

Weitere Informationen: Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft auch bei getrennten Wohnungen

Quelle: www.datev.de

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