Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

Kategorie: Recht | 18. Mai 2018

Die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz in außergewöhnlichen Situationen vorübergehend erhöhten Personalbedarfs ist lt. BVerfG mit der Verfassung vereinbar (Az. 2 BvR 780/16).

Weitere Informationen: Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

Quelle: www.datev.de

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