Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar
Kategorie: Recht | 18. Mai 2018
Die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz in außergewöhnlichen Situationen vorübergehend erhöhten Personalbedarfs ist lt. BVerfG mit der Verfassung vereinbar (Az. 2 BvR 780/16).
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Quelle: www.datev.de