Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021
Das FG Münster entschied, dass der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust auf eine atypisch stille Gesellschaft übergeht, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist (Az. 14 K 2364/21).
Quelle: www.datev.de