Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2022
Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem 01.01.2022 nur noch elektronisch beantragen. Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de