Vulkanausbruch berechtigte die Reisenden zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt
Kategorie: Recht | 25. Januar 2019
Das AG München verurteilte eine Reiseveranstalterin auf Rückzahlung des noch nicht erstatteten Reisepreises an den Kläger. Nach Ansicht des Gerichts genügten die von der Klagepartei vorgelegten Medienberichte aus, um zum Zeitpunkt der Kündigung von einer Gefährdung der Reisenden bei Antritt der Reise ausgehen zu können (Az. 133 C 21869/15).
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Quelle: www.datev.de