VW haftet Käufern von Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Kategorie: Recht | 25. September 2019
Die Volkswagen AG haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist lt. OLG Frankfurt durch Sachverständigengutachten zu klären (Az. 17 U 45/19).
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Quelle: www.datev.de