VW schuldet dem Käufer eines Kfz, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadenersatz

Kategorie: Recht | 12. Juni 2019

Die VW AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 5 U 1318/18).

Weitere Informationen: VW schuldet dem Käufer eines Kfz, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadenersatz

Quelle: www.datev.de

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