Während unionsrechtlich garantiertem Mindestjahresurlaub haben Arbeitnehmer Anspruch auf normales Arbeitsentgelt

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, sodass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. So der EuGH (Rs. C-385/17).

Weitere Informationen: Während unionsrechtlich garantiertem Mindestjahresurlaub haben Arbeitnehmer Anspruch auf normales Arbeitsentgelt

Quelle: www.datev.de

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