Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten – ärztliche Behandlung rechtswidrig
Kategorie: Recht | 7. Februar 2018
Das OLG Hamm entschied, dass eine ärztliche Behandlung, die trotz Wahlleistungsvereinbarung mit dem Chefarzt – mit Ausnahme seiner Verhinderung – nicht von diesem durchgeführt wird, mangels wirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig ist (Az. 26 U 74/17).
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Quelle: www.datev.de