Wahrheitswidrige Vortäuschung über scheckheftgepflegtes Auto berechtigt Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung
Kategorie: Recht | 10. August 2018
Die bewusst wahrheitswidrige Vortäuschung, das Fahrzeug sei „scheckheftgepflegt“, berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrages. So entschied das AG München (Az. 142 C 10499/17).
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Quelle: www.datev.de