Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Das BVerwG entschied, dass die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht nicht zu beanstanden ist (Az. 9 C 15.16 und 9 C 16.16).

Weitere Informationen: Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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