Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

Kategorie: Steuern und Recht | 24. März 2021

Das BVerwG hat eine Klage gegen einen Wassergebührenbescheid der Stadt Kassel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob in der Gebührenkalkulation eine sogenannte Konzessionsabgabe nach dem Energiewirtschaftsgesetz für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege durch die Wasserleitungen berücksichtigt werden darf (Az. 9 C 4.20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Eilanträge zur verbindlichen Grundschulempfehlung erfolglos . . .

In insgesamt sieben Beschlüssen hat die 3. Kammer des VG . . . ... [weiterlesen]

Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten . . . ...

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der . . . ... [weiterlesen]

Archiv