Wassergebührenbescheide der Stadt Kassel sind rechtswidrig
Kategorie: Recht | 12. Dezember 2018
Der VGH Hessen hat die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Wassergebühren durch die Stadt Kassel für das Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt (Az. 5 A 1307/17).
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Quelle: www.datev.de