Wasserrinne auf der Kurpromenade in Sankt Peter-Ording darf bleiben
Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2025
Eine Frau stürzte über die Wasserrinne auf der Kurpromenade in Sankt Peter-Ording und verlangte daraufhin von der Gemeinde ein Schmerzensgeld. Das LG Flensburg hat die Klage abgewiesen (Az. 2 O 67/24).
Quelle: www.datev.de