Wasserschaden – was zahlt die Versicherung?

Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2024

Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das LG Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist (Az. 4 O 345/22).

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Quelle: www.datev.de

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